Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft:
- Wann ist die Mitgliedschaft bei der WBG erforderlich?
- Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten, ist die Mitgliedschaft erforderlich. Der Genossenschaft treten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages bei.
- Wie viel kostet die Mitgliedschaft?
- Beim Eintritt in die WBG müssen Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 150 € zeichnen (mitgliedschaftsbegründend). Dazu kommen noch je Wohnungsgröße weitere Anteile hinzu (Pflichtanteile).
- Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
- Die Kündigung muss schriftlich folgen, sie richtet sich nach der aktuellen Satzung.
- Wann werden die Geschäftsanteile nach Kündigung ausgezahlt?
- Wenn man bis zum September des Jahres die Anteile kündigt, werden sie im Folgejahr ausgezahlt, nach der Mitgliederversammlung in der Regel in der 2. Jahreshälfte. Wenn man nach September kündigt, werden die Anteile im darauffolgenden Jahr ausgezahlt.
- Wo bietet die WBG Wohnungen an?
- Die WBG bietet ausschließlich Mietwohnungen in Gottmadingen an.
- Was muss ich tun, um eine Wohnung bei der WBG zu erhalten?
- Sie können sich auf unserer Website auf eine Wohnung bewerben. Füllen Sie dafür unter Vermietung / Wohnungsbewerbung das Formular aus. Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.
- Fällt eine Kaution an?
- Nein, eine Kaution fällt nicht an, Sie zeichnen Genossenschaftsanteile.