Genossenschaftliches Wohnen - etwas ganz Besonderes
Bei uns sind Sie nicht nur Mieterin oder Mieter, sondern Mitglied einer starken Solidargemeinschaft. Mit der Anmietung einer Wohnung werden Sie Mitglied bei uns und erhalten Sie ein Dauernutzungsrecht. Das bedeutet, eine Eigenbedarfskündigung kann nicht erfolgen, da Sie Mitglied der Wohnungsbaugenossenschaft sind.
Mitglied bei der WBG können Sie sehr einfach werden! Sie fordern die Unterlagen zur Anmeldung bei uns an, der Vorstand sichtet und entscheidet über Ihre Mitgliedschaft, Sie erwerben mehrere Anteile für die Anmietung einer Wohnung und schon sind Sie Mieterin oder Mieter bei uns.
Jedes Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, auf der jedes Mitglied sein Mitbestimmungsrecht ausüben kann. Alle Ideen, Wünsche und Anregungen können die Mitglieder dort ansprechen.
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium der WBG. Die Aufsichtsratsmitglieder beraten und überwachen den Vorstand.
Der Vorstand ist geschäftsführendes Organ der WBG. Er vertritt die WBG nach außen und trifft in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat alle wesentlichen Entscheidungen. Er steuert und leitet die Wohnungsbaugenossenschaft. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut er die Mitglieder, die Mieterinnen und Mieter. Unser Team steht ihnen fachkundig bei allen Fragen rund um ihre Wohnung und ihrem Zuhause zur Verfügung.
Eine Mitgliedschaft bei der WBG bietet viele Vorteile:
- Gut und sicher Wohnen zu fairen Mieten
- Dauernutzungsrecht auf Lebenszeit
- Mitbestimmungsrecht: pro Mitglied eine Stimme
- Regelmäßig stattfindende Mitgliederversammlungen
- Umfangreiche Beratung und Information bei allen geplanten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen